TEILNAHMEBEDINGUNGEN
SECOND HAND SÜDKIRCHEN
(Veranstalter: Südkirchen hilft Kindern e.V.)
Mit der Bewerbung als verkaufenden Person (vP) beim Second Hand Südkirchen akzeptierst du die folgenden Teilnahmebedingungen des Veranstalters Südkirchen hilft Kindern e.V. (ShK).
1. ShK nimmt von der vP Ware zum Verkauf auf Kommission an, sortiert und präsentiert diese in dafür gestellten Räumlichkeiten. Eine Beratung, Empfehlung oder Verkaufsgespräche findet durch ShK nicht statt.
2. Die vP verpflichtet sich, nur saubere und intakte Ware in Klappkörben anzuliefern und den Kaufpreis festzulegen, diesen bei Basarlino einzutragen, die Etiketten selbst auf stabilem Papier auszudrucken und sicher an der Ware zu befestigen. Andere Auszeichnungen sind nicht zulässig.
3. ShK verpflichtet sich, den Kaufpreis bei Verkäufen in Empfang zu nehmen. Vom Verkaufspreis werden durch ShK eine Gebühr und Provision gemäß den Angaben bei Basarlino einbehalten. Nach Abzug entstandener Kosten wird die verbleibende Provison gemäß Satzung von ShK gespendet werden.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Beendigung der Veranstaltung seine nicht verkaufte Ware zur angegebenen Abrechnungszeit wieder abzuholen. Nicht fristgerecht abgeholte Waren und Verkaufserlöse werden von der vP dem Veranstalter ShK als Spende überlassen.
5. Die vP wird auf das Risiko eines Diebstahls, anderer Gründe des Abhandenkommens oder der Beschädigung seiner Ware ausdrücklich hingewiesen. ShK übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der angelieferten Ware.
6. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Haftung für das Abhandenkommen der kassierten Gelder, egal ob das Geld durch Diebstahl, Verlust, Wechselfehler oder aus anderen Gründen abhanden gekommen ist. Der vP ist bekannt, dass keine Sicherungsmöglichkeiten bestehen. Etwaige Kassenfehlbestände werden von ShK durch den Anteil der einbehaltenen Provisionen und Gebühren ausgeglichen. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, werden alle Verkaufserlöse der Aktion anteilmäßig zu Lasten aller Verkäufer gekürzt.
7. Bei der Annahme der Ware übergibt ShK der vP eine Sicherheitsnummer. Eine Auszahlung der Verkaufserlöse und Rückgabe der Ware erfolgt nur gegen Vorlage der ausgegebene Sicherheitsnummer, egal ob die Vorlage durch die vP oder einen Dritten erfolgt.